Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.800 Euro belegt.
Vor und während des Ligaspiels bei Hansa Rostock (1:2) am 26. Oktober hatten einige Münchner Zuschauer insgesamt acht pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der TSV 1860 München hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
1860 München muss 2.800 Euro Strafe zahlen
Einige Fans der "Löwen" hatten in Rostock Pyrotechnik gezündet.
Datum der Veröffentlichung: 17.12.2019 09:07 Uhr | Autor: MSPW
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